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Honorar

Gemeinsam finden wir den für Sie passenden Weg. Im Erstgespräch vereinbaren wir individuell Häufigkeit und Anzahl der Termine. Die Behandlungskosten können mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht verrechnet werden. Der Vorteil ist, dass niemand von Ihrer Behandlung erfahren muss. Es gibt Privatversicherungen, die die Kosten für psychologische Behandlungen übernehmen. Für eine Behandlungseinheit im Umfang ca. 50 Minuten wird € 105.- verrechnet. Die Kosten für Befund und Gutachten variieren je nach Umfang der Fragestellung.

Dieser Betrag ist laut § 6 (1) Z. 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Ein begrenzte Anzahl an Plätzen mit Sozialtarif halte ich für Personen frei, die wenig oder kein Einkommen haben.

Sie können Honorarnoten in der Arbeitnehmerveranlagung oder in der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt steuermindernd geltend machen.

Bei Terminabsagen oder Terminänderungen ersuche ich um ehestmögliche Kontaktaufnahme. Jedenfalls aber 48h vorher. Ohne Absage wird das Honorar in Rechnung gestellt.