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Honorar

Gemeinsam finden wir den für Sie passenden Weg. Im Erstgespräch formulieren wir Therapieziele und vereinbaren individuell Häufigkeit und Anzahl der Termine. Die klinisch-psychologische Behandlung wird mit 1. Jänner 2024 zur Kassenleistung. Es gibt auch Privatversicherungen, die die Kosten für psychologische Behandlungen übernehmen. Für eine Behandlungseinheit im Umfang von ca. 50 Minuten wird € 120.- verrechnet. Die Kosten für Befund und Gutachten variieren je nach Umfang der Fragestellung.

Dieser Betrag ist laut § 6 (1) Z. 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Ein begrenzte Anzahl an Plätzen mit Sozialtarif halte ich für Personen frei, die wenig oder kein Einkommen haben.

Sie können Honorarnoten in der Arbeitnehmerveranlagung oder in der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt steuermindernd geltend machen.

Bei Terminabsagen oder Terminänderungen ersuche ich um ehestmögliche Kontaktaufnahme. Ohne Absage wird das Honorar in Rechnung gestellt.