Honorar
Gemeinsam finden wir den für Sie passenden Weg. Im Erstgespräch formulieren wir Therapieziele und vereinbaren individuell Häufigkeit und Anzahl der Termine. Die klinisch-psychologische Behandlung wird mit 1. Jänner 2024 zur Kassenleistung. Es gibt auch Privatversicherungen, die die Kosten für psychologische Behandlungen übernehmen. Für eine Behandlungseinheit im Umfang von ca. 50 Minuten wird € 120.- verrechnet. Die Kosten für Befund und Gutachten variieren je nach Umfang der Fragestellung.
Dieser Betrag ist laut § 6 (1) Z. 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Ein begrenzte Anzahl an Plätzen mit Sozialtarif halte ich für Personen frei, die wenig oder kein Einkommen haben.
Sie können Honorarnoten in der Arbeitnehmerveranlagung oder in der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt steuermindernd geltend machen.
Bei Terminabsagen oder Terminänderungen ersuche ich um ehestmögliche Kontaktaufnahme. Ohne Absage wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Klinisch-psychologische Diagnostik
Da ich Wahlpsychologin bin, müssen Sie das Honorar zunächst selbst bezahlen. Ihr Krankenversicherungsträger erstattet jedoch 80 % des Vertragstarifs für Leistungen der klinisch-psychologischen Diagnostik.
Eignungsgutachten
Die Kosten in der Höhe von € 250,- (inklusive USt.) für Ausbildungskanditat*innen der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie werden von den Krankenversicherungsträgern nicht übernommen.
Klinisch-psychologische Behandlung
Seit dem 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung.
Für eine Behandlungseinheit im Umfang von 50 Minuten werden € 120,- verrechnet. Dieser Betrag ist laut § 6 (1) Z. 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Die ÖGK refundiert für eine Einzeltherapie (60 Minuten) € 33,70, die SVS (50 Minuten) € 45,00 und die BVAEB (50 Minuten) € 46,60. Die ersten zehn Sitzungen müssen nicht bewilligt werden, allerdings muss spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine Bestätigung dieser Untersuchung vorliegen.
Ich halte eine begrenzte Anzahl an Plätzen mit Sozialtarif für Personen mit geringem Einkommen frei.
Bei Terminabsagen oder Terminänderungen ersuche ich um ehestmögliche Kontaktaufnahme. Ohne Absage wird das Honorar in Rechnung gestellt.
